Umsatzsteuerliche Regelung
Eine häufig gestellte Fragen-Liste (FAQ) der Bundesregierung zum Thema "Umsatzsteuerliche Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen" ist hier verfügbar.
Am 01.01.2023 ist die überarbeitete Fassung des JStG (Jahressteuergesetz) in Kraft getreten. Das neue Gesetz macht den Kauf von Photovoltaikanlagen für Betreiber günstiger. Dadurch profitieren deutsche Solaranlagen Betreiber, durch den Wegfall der Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer auf 0%.
Wer profitiert von der Steuerbefreiung?
Die Regelungen des JStG gelten für Deutschland und somit für Kaufgeschäfte, bei denen sich sowohl die Liefer- als auch die Rechnungsadresse innerhalb Deutschlands befinden. Ein Verkauf zu einem steuerfreien Preis in andere Länder ist von unserer Seite aus nicht möglich.
Für welche Produkte gilt die Steuerbefreiung?
Die Befreiung gilt für PV-Anlagen, die in der Nähe von Wohngebäuden oder an/auf öffentlich genutzten Gebäuden installiert werden. Diese sind genau im UStG §12 Abs.3 definiert. Dementsprechend kann man davon ausgehen, dass beim Kauf von Komplettsystemen (außer für mobile Anlagen), Solarmodulen und teilweise bei Wechselrichtern und Batterien von dieser Befreiung profitiert wird.
Was sind die Voraussetzungen?
Um den Mehrwertsteuersatz von 0% zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Rechnungsempfänger muss der (zukünftige) Betreiber der Photovoltaikanlage in Deutschland sein, laut (späterem) Eintrag im Marktstammdatenregister.
- Die Komponenten müssen Bestandteil von Anlagen mit einer Leistung von maximal 30 kWp sein, laut (zukünftigen) Eintrag im Marktstammdatenregister.
- Außerdem müssen die Anlagen in der Nähe entweder von
Privatwohnungen
Wohnungen oder
öffentlichen und anderen Gebäuden sein, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden. - Die Lieferung mindestens einer Komponente einer (bestehenden) Bestellung muss ab dem 01.01.2023 erfolgen.
Sicherstellung meiner PV-Anlage Installation nach gesetzlicher Vorschrift?
Sie können hier unser PDF-Formular herunterladen, es ausfüllen und per Mail einfach an info@wws-photovoltaik.de senden. In diesem Formular bestätigen Sie uns, dass Ihre Anlage die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Sollte Ihre Bestellung aus dem Jahr 2022 jetzt erst geliefert werden, prüfen Sie bitte, ob die Bedingungen immer noch erfüllt sind und senden uns das ausgefüllte Formular zurück. Wir werden prüfen, ob Sie die Mehrwertsteuer zurückerhalten können. Verwenden Sie als Betreff "Mehrwertsteuer 2023" und geben Sie Ihre Bestellnummer an.
Drucken Sie die PDF-Datei einfach aus, füllen Sie sie aus und senden Sie uns dann einen Scan oder ein Foto des ausgefüllten Dokuments.
Wie würde der Bestellvorgang dann ablaufen?
Sie können die Ware jetzt einfach normal kaufen. Während der Bestellabwicklung bitten wir Sie, die gestellten Fragen zu beantworten oder die erforderlichen Kästchen anzukreuzen. Ist eine Mehrwertsteuer- bzw. Umsatzsteuerreduzierung auf 0% nicht möglich, werden wir Sie per E-Mail informieren und Ihnen eine korrigierte Auftragsbestätigung oder Rechnung mit einem Mehrwertsteuersatz bzw. Umsatzsteuersatz in Höhe von 19% zusenden.
PV-Anlage in 2022 bestellt & bezahlt, Lieferung in 2023 erhalten - was nun?
Wenn Ihre Bestellung die geforderten Voraussetzungen erfüllt und Sie uns dies bestätigen, werden wir Ihnen den Steuerbetrag zurückerstatten. Dafür ist es jedoch erforderlich, dass Sie uns die ausgefüllte PDF-Datei zur Verfügung stellen.
Bestellablauf im WWS Photovoltaik Shop
Allgemein:
Zurzeit sind die ALLE Artikel mit einem Mehrwertsteuersatz von 0% gekennzeichnet. Es wird nicht differenziert, ob Artikel von der Regelung betroffen sind oder nicht.
Es wird zwischen B2B und B2C Kunden unterschieden.
Für B2C Kunden:
Wenn Sie interessiert sind, Produkte in unserem Shop zum Mehrwertsteuersatz von 0% zu erwerben, bitten wir Sie uns eine Mail zu senden. Nach der Anfrage müssen Sie eine PDF-Datei ausfüllen und an uns zurücksenden. Sobald wir diese erhalten haben, prüfen wir die Berechtigung für die Anwendung des Mehrwertsteuersatzes von 0%. Anschließend senden wir Ihnen die entsprechende Auftragsbestätigung bzw. Rechnung zu. Sollten die Angaben nicht den Voraussetzungen entsprechen, werden wir Sie umgehend kontaktieren und gegebenenfalls die fällige Umsatzsteuer in Höhe von 19% berechnen.
Als WWS Energysolutions GmbH möchten wir darauf hinweisen, dass eine umsatzsteuerfreie Lieferung Ihrer Bestellung nur erfolgen kann, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen es erlauben. Sollten wir nach der Beauftragung und Bezahlung weitere Informationen oder Dokumente im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben benötigen, werden wir Sie darüber per E-Mail informieren. Sollte Ihre Bestellung Artikel enthalten, die nicht von der neuen Gesetzgebung von der Mehrwertsteuer befreit sind, werden wir Sie ebenfalls per E-Mail darauf hinweisen.
Diese Änderung des Umsatzsteuergesetzes entlastet die meisten Betreiber von Photovoltaikanlagen auch von Bürokratie, da durch den Steuersatz von 0% die Kleinunternehmerregelung ohne finanzielle Nachteile angewendet werden kann, da der bisherige Vorsteuerabzug als Grund für einen Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung entfällt.